Ja. Bei Haushaltshilfen muss jeder verdiente Franken angegeben und abgerechnet werden, es gibt keinen Freibetrag. Einige Ausnahmen gibt es nur bezüglich Alter der angestellten Person.

(s. https://svazurich.ch/ihr-anliegen/privatpersonen/anliegen-betrifft-ahv/haushaltshilfe-anstellen/kurz-erklaert.html )